Sie haben einen sogenannten Sozialbau aus den Jahrzehnten 1960 - 1980 mit 5 - 6 Geschossen und einem Flachdach.
Mit großer Wahrscheinlichkeit ist die Aufstockung Ihres Hauses mit einem Staffelgeschoss / Penthouse genehmigungsfähig.
Ein AUFZUG ist nicht zwingend erforderlich, sollte aber wenn möglich, außen angebracht werden.
Ideal wäre, wenn Ihnen die BAU-Pläne vorliegen.
Wenn nicht, schauen wir ins Bau-Aktenarchiv und lassen Kopien anfertigen.
Bei der * Stadtplanung * klären wir, was möglich ist.
Das Vorgenannte, bis auf die Kopierkosten, ist für Sie kostenlos.
In der Regel können entsprechend dem Treppenhaus 1 - 2 Wohnungen entstehen.
Gern zeigen wir Ihnen Beispiele von geplanten und fertiggestellten Aufstockungen.
Die Baukosten betragen zur Zeit ca. qm/€ 2.500 und die Ingenieurkosten ca. qm/€ 500.